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, Datenverarbeitung, DSGVO, Entschädigung

Mitarbeiter auf Social Media

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Immer mehr (Zahn-)Arztpraxen sind heutzutage in den Sozialen Medien wie beispielsweise auf Instagram oder TikTok vertreten. Dort werden regelmäßig auch Mitarbeitende auf Fotos und in Videos abgebildet. Dabei sollten sich Praxisinhaber auch der rechtlichen Seite ihres Handelns bewusst sein. Denn: Werden datenschutzrechtliche Anforderungen nicht gewahrt, dann können im Streitfall hohe Entschädigungszahlungen und Bußgelder drohen. Online-Accounts haben nicht nur das Potenzial, durch eine positive Fremdwahrnehmung den eigenen Patientenstamm zu erweitern, sondern bieten darüber hinaus eine Plattform, um neues Personal zu akquirieren. Doch auch wenn es sich vorrangig um harmlosen und humorvollen Content handelt wie Fotos von der letzten Weihnachtsfeier, bei welchem

Fachartikel, Zahnmedizin

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