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Aktueller Bericht zeigt gute Versorgung in der Pflege

Aktueller Bericht zeigt gute Versorgung in der Pflege

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erschienen in DZW

KZBV: Inanspruchnahme von zahnärztlichen Angeboten für Pflegebedürftige weiter gestiegen 

Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen haben besondere Bedarfe an zahnmedizinischer Versorgung. Um diesen zu entsprechen, hat die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) bereits 2018 spezielle Leistungen für diese vulnerablen Patienten im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) durchgesetzt. 

Zahnerkrankungen können auf dieser Grundlage umfassend vermieden und Angehörige sowie Pflegepersonen in die Mundhygiene aktiv eingebunden werden. Ein im G-BA vorgestellter Bericht der KZBV zeigt, dass dieser Ansatz erfolgreich ist und die Inanspruchnahme dieser besonderen Präventionsleistungen, zu denen die Erhebung des Mundgesundheitsstatus, die Erstellung eines Mundgesundheitsplans, die Mundgesundheitsaufklärung und die zusätzliche Entfernung harter Zahnbeläge zählen, kontinuierlich steigt. Die Leistungen stehen sowohl im Rahmen der aufsuchenden Betreuung als auch in den Praxen für Versicherte mit einem Pflegegrad sowie für Versicherte, die Eingliederungshilfe erhalten, zur Verfügung. 

„Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderungen können oft nicht mehr eigenverantwortlich für ihre Mundhygiene sorgen, die im Schnitt schlechter als die der übrigen Bevölkerung ist“, erklärt Martin Hendges, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV. „Das Risiko für Karies-, Parodontal- und Mundschleimhauterkrankungen ist bei diesen Patienten besonders hoch. Daher ist es umso wichtiger, sie regelmäßig und zielgruppenspezifisch zahnmedizinisch zu versorgen.“ Speziell für ihre Bedarfe habe die KZBV zugeschnittene Versorgungskonzepte entwickelt; das Leistungsspektrum sei in den vergangenen Jahren erheblich erweitert worden. „Die jetzt vorliegenden Daten zeigen den Erfolg und die Notwendigkeit dieses wichtigen Versorgungsangebots“, sagt Hendges. 

Verbesserung von Prävention und Therapie

Im Fokus der koordinierten zahnärztlichen Versorgung stehe die Verbesserung von Prävention und Therapie und damit eine gesteigerte Lebensqualität von Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen. Eine verbesserte Mundgesundheit ist dabei nicht nur von zentraler Bedeutung für die Allgemeingesundheit, Essen und Sprechen werden ebenfalls erleichtert. Das wirke sich nicht zuletzt positiv auf soziale Teilhabe aus. 

„Vor allem vor dem Hintergrund unserer immer älter werdenden Gesellschaft mit einer zunehmenden Zahl pflegebedürftiger Menschen, die in Pflegeeinrichtungen, aber auch im häuslichen Umfeld betreut werden, ist die Umsetzung unserer Versorgungskonzepte besonders wichtig. Und dass sich die Zahnärztinnen und Zahnärzte trotz der schwierigen gesundheitspolitischen Rahmenbedingungen ihrer Verantwortung für alle Patientinnen und Patienten bewusst sind, belegen die aktuellen Daten ebenfalls“, bekräftigt Hendges. „Die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die vertragszahnärztliche Versorgung müssen in der neuen Legislaturperiode allerdings zielgenau weiterentwickelt werden, um die Sicherstellung der Versorgung zu unterstützen. Nur so kann es gelingen, die Mundgesundheit in der Pflege weiter nachhaltig zu verbessern.“ 

Die Zahl der Besuche von Zahnärzten bei Pflegebedürftigen und Menschen mit Behinderungen im Rahmen der aufsuchenden Versorgung lag 2023 bei rund 1,04 Millionen, was einem deutlichen Anstieg um rund 10,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht und damit einen neuen Höchststand darstellt. Fast zwei Drittel davon entfielen auf die aufsuchende Betreuung in Pflegeeinrichtungen mit KooperationsvertragDie Zahl dieser Verträge ist ebenfalls gestiegen: 2023 lag sie bei 6.904, was einem Zuwachs von 5,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Dass die KZBV vulnerable Patientengruppen auch weiterhin im Blick behält, zeigt ihre Forderung an die künftige Bundesregierung, die Kooperationsverträge nach Paragraf 119b SGB V neben Pflegeeinrichtungen auch auf Einrichtungen der Eingliederungshilfe (Behinderteneinrichtungen) auszuweiten. 

Der Bericht der KZBV an den G-BA kann bei der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung abgerufen werden. 

Titelbild: Halfpoint – stock.adobe.com

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