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Heilmittel-Richtlinie, Heilmittelverordnung, Indikationsschlüssel, Logopädie, Physiotherapie

Wie verordne ich korrekt?

Heilmittel-Richtlinie, Heilmittelverordnung, Indikationsschlüssel, Logopädie, Physiotherapie

Die vertragszahnärztliche Verordnung von physiotherapeutischen und logopädischen Maßnahmen (Heil- und Hilfsmittel) muss seit Jahresbeginn 2021 nach den Vorgaben der novellierten Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte (HeilM-RL ZÄ) umgesetzt werden. Praktisch relevant sind vor allem die Abschaffung des „Regelfalls“ mit Umdeutung in einen „Verordnungsfall“ und die Einführung der sogenannten „orientierenden Behandlungsmenge“, die die bisherige „Verordnungsmenge“ ablöst. Neu ist zudem die Möglichkeit der „Blankoverordnung“, die es dem Physiotherapeuten und Logopäden (Heilmittelerbringer) erlauben wird, nach eigener fachlicher Bewertung die zahnärztlich verordnete Behandlung fallspezifisch auszugestalten. Im Folgenden werden die Hintergründe der Anpassung erläutert und die zu beachtenden Änderungen beschrieben. Für die Erstellung einer faktisch korrekten Heilmittelverordnung werden

Fachartikel, Zahnmedizin

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