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iMVZ: Kettenreaktion

iMVZ: Kettenreaktion

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Politik

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erschienen in DZW

Ein Anstieg um knapp 4.000 Prozent in nur 8 Jahren“, schreibt die BZÄK, „29 Prozent aller MZV“, so die KZBV und Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbacht sagt: „Bislang beobachten wir, dass internationale Firmen zum Beispiel Praxen in der Augenheilkunde, von Zahnärzten und in der Dialyse übernehmen, um damit Geld zu machen. Das müssen wir dringend unterbinden.“

BMG plant einen Regulierungsvorschlag und die Akteure werden aktiv

Kaum ein Thema im standespolitischen Diskurs polarisiert derart wie „investorbetriebene MVZ“. Die Verteidiger der „guten alten Welt“ der flächendeckenden Einzelpraxen malen Heuschrecken an den Himmel und wiederholen ihre „Argumente“ gebetsmühlenartig. Erreicht haben sie damit bis heute? Nichts. Trotzdem bleibt die Argumentationskette die ewig gleiche. Gelernt? Nichts.

Lösen wir die Zahlen vom Eingang einmal auf. Von 11 auf 427 stieg die Anzahl der iMVZ von 2015 bis 2022, das sind die 4.000 Prozent. Laut KZBV gab es Ende 2021 hierzulande 39.876 in Praxen niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte. Also sind knapp 1,1 Prozent der Praxen investorbetrieben. Es gibt laut KZBV 1.513 MVZ bundesweit. Sie machen damit rund 3,8 Prozent der Praxisformen aus. Der „Untergang des Abendlandes“ liegt im niedrigen einstelligen Bereich. Warum also der stete Lärm, die mantraartige standespolitische Wiederholungsschleife?

Gutachten um Gutachten

Gutachten um Gutachten werden die Zahlen herausgepickt, die dann „Rosinenpickerei“ belegen. Nicht, dass wir uns falsch verstehen. Ich bin glücklich bei meiner niedergelassenen Zahnärztin in Einzelpraxis. Sie ist eine gute Zahnärztin und verdient damit Geld. So soll es sein. Eine Praxis ist ja stets auch ein Unternehmen, das Inhaberin und Angestellte ernähren und Patienten und Patientinnen versorgen soll. Warum nun ein per se ein iMVZ anders agierten soll, erschließt sich aus den vorgetragenen Argumenten nicht. Abrechnungs- und Plausibilitätsprüfungen sind jederzeit möglich. Zahlen dazu und möglichen Auffälligkeiten bei iMVZ liegen nicht vor.

Und so heißt es auf die Kleine Anfrage der Fraktion von CDU/CSUWelche Effekte beziehungsweise Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der Leistungserbringung durch iMVZ sind der Bundesregierung bekannt?“ nur kleinlaut aus Lauterbachs Haus: „Der Bundesregierung liegen keine ausreichenden Erkenntnisse zur Beantwortung der Frage vor.“ Welchen populistischen Gaul dann Lauterbach zu seinem eingangs gebrachten Zitat getragen hat, bleibt somit auch unbeantwortet. Auf die Frage nach dem anstehenden politischen Handlungsbedarf zur Regulierung des Zugangs von Investoren lautet die Antwort: „Das BMG beabsichtigt, einen Vorschlag zur weiteren Regulierung von MVZ zu erarbeiten. Die nähere Ausgestaltung des Regelungsvorschlags wird derzeit geprüft.“ Das ist quasi eine Einladung für fleißige Lobbyisten zum Tee. Und so blühen sie, die mit Zahlen „4.000“, „29“ gespickten Mitteilungen der einen Seite und auf der anderen die gut vernetzten Verbände der iMVZ-Vertreter mit ihren blumigen Namen wie „Bundesverband für nachhaltige Zahnheilkunde“.

Argumente würden helfen

Vermutlich wird da aber nicht viel kommen aus dem BMG. Denkbar wäre ein laut verkündetes „Transparenzregister“, von dem die Praxisschilderhersteller wohl am meisten profitieren werden. Und eine Reset-Taste zum Status-quo ante gibt es nicht. Nach Jens Spahn will auch Karl Lauterbach als Gesundheitsminister der Industrie und damit ja auch Investoren die Tür zum Gesundheitssystem weiter öffnen, wie er jüngst mit seiner Digitalisierungsstrategie deutlich gemacht hat. Da ist es schwer vorstellbar, dass er gerade im zahnärztlichen Bereich das Kapital ausschließen wird. Sind private Investoren doch perspektivisch neben den Kommunen auch mögliche Träger von MVZ in unterversorgten ländlichen Gebieten.

Die Standespolitik wäre gut beraten, statt Schwarz-weiß-Stereotypen in Dauerschleife konstruktive Konzepte zu entwickeln, das Fremdkapital so zu lenken, dass es die zahnärztliche Versorgung da unterstützt, wo es nötig ist oder absehbar nötig sein wird. Mit dem ins TSVG hineinverhandelten Regulierungen nach Versorgungsgrad im Planungsbereich hat man eher das Gegenteil erreicht. Jetzt müssen klügere Konzepte her.

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