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IMVZ: Transparenz allein reicht nicht

IMVZ: Transparenz allein reicht nicht

News & Markt , Zahnmedizin

Politik

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Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) hat den 146-seitigen Koalitionsvertrag von SPD und Union unter die Lupe genommen und bemängelt den Umgang mit dem Thema Investoren-MVZ (IMVZ). Mit einem Gesetz soll danach Transparenz über die Eigentümerstruktur hergestellt sowie die systemgerechte Verwendung der Beitragsmittel sichergestellt werden. Die BZÄK stellt klar, dass Transparenz sicherlich ein guter Ansatz sei, der jedoch bei weitem nicht ausreiche.

Risiken sollten besser erkennbar sein

„Selbst wenn Patienten vom Praxisschild eines IMVZ die Information erhalten, welche Fonds Gewinne aus ihrer Behandlung ziehen, können sie daraus keine Informationen über die damit verbundenen möglichen Risiken wie Überbehandlung und Gewinnmaximierung ableiten. Wichtige fehlende Informationen Patienten sind der Einfluss des Investors auf die zahnärztliche Unabhängigkeit, der Einfluss auf die zahnärztliche Entscheidung einer notwendigen Therapie und die angeordneten Umsatzziele im IMVZ“, kritisiert die BZÄK in einer Pressemitteilung.

Darüber hinaus reiche „Transparenz“ im Dschungel der Firmenbeteiligungen keinesfalls, um darüber aufzuklären, wer wirklich hinter dem Träger des IMVZ stehe. Eigentümer könnten ebenfalls Unternehmensgruppen sein, die oft stark verzweigt sind oder im Ausland geführt würden. „Transparenz ist damit ein Baustein, welcher aber ohne weitere Bausteine zur Sicherung der zahnärztlichen Unabhängigkeit ein enttäuschendes Trostpflaster für die Zahnmedizin wäre.“

Zahlreiche Vorschläge für eine echte Regulierung gemacht

Die Bundeszahnärztekammer habe zahlreiche Vorschläge für eine echte Regulierung der in der Zahnmedizin völlig ungeregelt aus dem Boden schießenden IMVZ gemacht. Neben der räumlichen und fachlichen Nähe zum gründungsberechtigten Krankenhaus, das meist nur als juristisches Vehikel dient, müsse auch im Zahnheilkundegesetz festgelegt werden, dass stets Zahnärzte die Mehrheit an einer Praxis oder einem MVZ halten.

Titelbild: MQ-Illustrations – stock.adobe.com

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