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VDZI macht zahntechnische Prioritäten deutlich

VDZI macht zahntechnische Prioritäten deutlich

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Politik

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Erschienen in Dental Dialogue

Im Rahmen des Parlamentarischen Abends der Arbeitsgemeinschaft der ­Gesundheitshandwerke am 11. September 2024 in Berlin forderte VDZI-­Präsident Dominik Kruchen eine Entbürokratisierung in der Zahntechnik und eine Überprüfung investorenbetriebener zahnärztlicher medizinischer Versorgungs­zentren.

Vertreter der Augenoptik, Hörakustik, Orthopädieschuhtechnik, Orthopädietechnik und Zahntechnik diskutierten mit mehr als 60 Gästen aus der Gesundheitspolitik auch über die Herausforderungen für eine qualitätsorientierte Versorgung mit Zahnersatz in Deutschland.
Dominik Kruchen, Präsident des Verbandes Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI), nahm mit Bundesvorstand und Geschäftsführer Kim Nikolaj Japing an der Veranstaltung teil. Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, mahnte in seiner Begrüßung an, dass es aufgrund des demografischen Wandels, der zu erwartenden Zunahme von Versorgungsfällen sowie des Fachkräftemangels einer Neujustierung der Versorgungslandschaft bedürfe.
Hauptredner war der Parlamentarische Staatssekretär aus dem Bundesgesundheitsministerium, Prof. Dr. Edgar Franke MdB. Er betonte die Wichtigkeit des Gesundheitshandwerks für die Versorgung der Menschen: „Um die Versorgung auch zukünftig gewährleisten zu können, müssen wir Bürokratie reduzieren. Denn gerade die Produkte der Gesundheitshandwerke erhöhen die Lebensqualität und die Teilhabe der Bevölkerung am gesellschaftlichen Leben. Sie sind ein unerlässlicher und bedeutsamer Teil der Gesundheitsversorgung.“

Im Austausch mit Kristine Lütke MdB, Obfrau im Gesundheitsausschuss der FDP-Bundestagsfraktion, unterstrich VDZI-Präsident Kruchen zentrale Prioritäten des Zahntechniker-Handwerks: Angesichts der schwachen wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland sei eine umfassende Entbürokratisierungsinitiative notwendig. Es müssten Dokumentationspflichten auf Sinnhaftigkeit überprüft werden. Dies gelte besonders für die Klinischen Bewertungen für Sonderanfertiger aus dem europäischen Medizinprodukterecht. Der Gesetzgeber fordert hier von handwerklichen Sonderanfertigern, Klinische Bewertungen für einzelne Produktgruppen vorzuhalten. Aus Sicht des VDZI ist jedoch die Auswahl der befundgerechten Versorgungslösung Verantwortung des Zahnarztes. Einen Handwerker zu Beginn einer Versorgung erst mal eine Literaturanalyse machen zu lassen, statt die eigentliche Fertigung in einem meisterbetriebenen Dentallabor zu beginnen, könne nicht „Sinn der Sache“ sein.

Mit Blick auf die wachsende Zahl investorenbetriebener zahnmedizinischer MVZ (iZ-MVZ) betonte Kruchen, der Gesetzgeber müsse faire Wettbewerbsbedingungen herstellen. Neben einer unzureichenden Aufsichtsstruktur stellte er heraus, wie in iZ-MVZ die Herstellung von Zahnersatz dem Wettbewerb entzogen wird. Solche Systeme hätten mit der ursprünglich gedachten Intention eines „Praxislabors“ nichts mehr zu tun. Die notwendigen Rahmenbedingungen würden hier unterlaufen. Dies müsste rechtlich geprüft werden.

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