Zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen für Kinder werden ab Januar 2026 im sogenannten „Gelben Heft“ dokumentiert – dem zentralen Vorsorgeinstrument für Kinder in Deutschland. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auf Antrag der Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) beschlossen.
Damit werden künftig – neben den ärztlichen Früherkennungsuntersuchungen (U1 bis U9) auch die sechs zahnärztlichen Untersuchungen, die für alle Kinder im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden, dokumentiert.
Sie umfassen neben der klinischen Untersuchung unter anderem auch Beratung zur Mundhygiene, Ernährung sowie zur Anwendung von Fluoriden und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur Vermeidung frühkindlicher Karies, die nach wie vor zu den häufigsten chronischen Erkrankungen im Kindesalter zählt.
Mit der Einführung einheitlicher und verbindlicher Dokumentationsvorgaben für die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sollen mehrere Ziele erreicht werden:
- Die „Sichtbarkeit“ der zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen für Eltern, Kinderärzte und Zahnärzte wird erhöht.
- Die Termine für die ärztlichen und zahnärztlichen Untersuchungen werden gebündelt dargestellt.
- Die Zusammenarbeit zwischen Ärzten und Zahnärzten wird weiter gestärkt.
- Eine verbindliche Dokumentation überführt die bestehenden unterschiedlichen Ansätze auf Landesebene in eine einheitliche Lösung.
- Zugleich werden die Weichen gestellt für eine prospektive Überführung der gesamten Dokumentation in ein digitales Format als Medizinisches Informationsobjekt (MIO).
Der G-BA hat auf Ebene seiner Richtlinien an zwei Stellen angesetzt: Die zahnärztliche Früherkennungsrichtlinie (FU-RL) enthält ab 1. Januar 2026 eine Vorgabe, dass die Ergebnisse der sechs zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen verbindlich im Gelben Heft zu dokumentieren sind. Zusätzlich werden die zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen in Z1 bis Z6 umbenannt und die Zeitintervalle der Untersuchungen nun eindeutig geregelt.
Quelle: KZBV