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„Zahnmedizin ist kein Gewerbe!“

Die französische und deutsche Zahnärztekammer haben sich einer gemeinsamen Erklärung für die Regulierung rein wirtschaftlich orientierter fachfremder Investorenpraxen in ihren Ländern ausgesprochen.

„Zahnmedizin ist kein Gewerbe!“

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erschienen in DZW

BZÄK und ONCD: Französische und deutsche Zahnärztekammer rufen Politik zur Regulierung fachfremder Investoren auf

Die französische Zahnärztekammer Ordre National Chirurgien Dentaire (ONCD) und die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) haben sich in einer gemeinsamen Erklärung für die längst überfällige Regulierung rein wirtschaftlich orientierter fachfremder Investorenpraxen in ihren Ländern ausgesprochen.

BZÄK-Präsident Prof. Christoph Benz sagte: „Zahnmedizin ist kein Gewerbe! Die investorengesteuerten Zahnarztketten sind nicht die Antwort auf die drängenden Versorgungsfragen in unserem Lande. Sie lassen sich primär in ohnehin sehr gut versorgten Großstädten mit hohem Pro-Kopf-Einkommen nieder und kümmern sich dabei kaum um vulnerable Gruppen, was man an der niedrigen Zahl der Hausbesuche ablesen kann.

Sebst bei der von den Kettenpraxen angeblich gelebten ‚Work-Life-Balance‘ liegen die Investorenpraxen hinter den inhabergeführten Praxen, was durch die geringere Zahl von Teilzeitverträgen sichtbar wird. Nur beim Volumen der Abrechnung zulasten der gesetzlichen Krankenkasse sind die Zahnarztketten spitze, was die engen Budgets der Krankenkassen stark belastet. Die BZÄK hat zur Regulierung konkrete und wirksame Vorschläge gemacht, die über die im Koalitionsvertrag in Aussicht gestellte Transparenz über die Eigentumsverhältnisse der Zahnarztketten weit hinausgehen.“

Die BZÄK tritt seit Jahren für eine berufsrechtliche Regulierung ein, die festlegt, dass die Mehrheit an einer zahnärztlichen Praxis stets in Händen von Zahnärztinnen und Zahnärzten liegt („50+1-Regel“). Außerdem fordert die BZÄK einen räumlichen und fachlichen Bezug der Investorenpraxen zu den in vielen Fällen als rechtliches Schlupfloch genutzten gründungsberechtigten Krankenhäusern.

BZÄK-Vizepräsident Konstantin v. Laffert ergänzte: „Die Gespräche mit unseren französischen Kolleginnen und Kollegen haben uns erneut gezeigt, dass im europäischen Ausland erhebliche Auswüchse dieser Entwicklungen zu beobachten sind und dringender Regulierungsbedarf besteht, um den Patientenschutz europaweit zu gewährleisten. Die Berichte der französischen Kollegen über illegale Behandlungen durch nicht approbierte Zahnärzte in Investorenketten zeigen, was in Europa möglich ist. Die Zahnmedizin ist aber nicht gleichzusetzen mit dem Verkauf von Speiseeis oder Schuhen, da die Wissensasymmetrie zwischen Zahnarzt und Patient eine reine Renditeorientierung von Medizin ausschließt.

Einer Studie der Universität Bochum zufolge zahlen darüber hinaus etwa 75 Prozent der Zahnarztketten-Betreiber ihre Steuern nicht hierzulande, sondern in Steuerparadiesen wie den Cayman Islands, so dass Gelder der gesetzlichen Krankenkassen in Steueroasen landen. Auch beim Thema Steuern müssen endlich gleich lange Spieße zwischen Private-Equity-Ketten und den inhabergeführten Praxen hergestellt werden.“

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