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GOZ-Abrechnungshilfe zur PAR-Richtlinie

GOZ-Abrechnungshilfe zur PAR-Richtlinie

Management , Praxisteam

Abrechnung

mg° dental

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Seit mehr als einem halben Jahr hat die PAR-Richtlinie schon Einzug in die Praxen gefunden. Damit Ihr auch für die Abrechnung der neuen Leistungen Unterstützung erhaltet, hat die Bundeszahnärztekammer (BZÄK) eine GOZ-Abrechnungshilfe veröffentlicht.

Durch die neue S3-Leitlinie „Die Behandlung von Parodontitis Stadium I bis III“ hat sich auch in der Abrechnung einiges geändert. Die Leitlinie enthält zahlreiche neue Leistungsbeschreibungen für die systematische Parodontitistherapie, die wissenschaftlich fundiert sind.

GOZ-Abrechnungshilfe mit tabellarischer Übersicht

Basierend auf dieser Leitlinie entstand im Gemeinsamen Bundesausschuss (GBA) die am 17.12.2020 beschlossene neue Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen für den Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung. Die dort erfolgten Berechnungsbeschränkungen besitzen Gültigkeit im Rahmen der vertragszahnärztlichen Behandlung. Voraussetzung der Berechnung nach der GOZ ist lediglich die medizinische Notwendigkeit der betreffenden Leistungen. Bei einer systematischen Parodontitisbehandlung unter Anwendung der neuen Leistungen könnt Ihr diese nach der GOZ abrechnen. Auf der Website der BZÄK könnt Ihr nun eine GOZ-Abrechnungshilfe zu diesem Thema herunterladen. Unter dem Titel „Gebührenrechtliche Einordnung der S3-Leitlinie“ findet Ihr eine tabellarische Auflistung der neuen Leistungen. Hier ist das aus der S3-Leitlinie resultierende Leistungsgeschehen gemäß der GOZ für den privatzahnärztlichen Bereich dargestellt. Die Übernahme von rein auf vertragszahnärztlichen Vereinbarungen beruhenden Fristen oder Genehmigungsverfahren sowie definierten Verfahrensabläufen ist dabei nicht erforderlich. [su_button url=”https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/goz/a/Parodontitisbehandlung_Tabelle.pdf” target=”blank” background=”#dc08bc” size=”6″ wide=”yes” center=”yes” icon=”icon: hand-o-right” rel=”nofollow”]Hier geht es zur Abrechnungshilfe[/su_button] Quelle: BZÄK

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