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Cannabis-Konsum schadet der Mund- und Allgemeingesundheit

Cannabis-Konsum schadet der Mund- und Allgemeingesundheit

Fachartikel , Praxisteam

Prophylaxe & Dentalhygiene

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Die Bundesratssitzung am kommenden Freitag, 22. März, verspricht insbesondere auch aus zahnmedizinischer Sicht Spannung: Unter dem Tagesordnungspunkt 6 wird über das „Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis“ und damit über das weitere Vorgehen im Zuge des Cannabisgesetzes (CanG) abgestimmt. Dazu warnt die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK): Die Legalisierung von Cannabis schadet besonders der Mundgesundheit. So weisen beispielsweise laut einer Meta-Analyse der American Academy of Periodontology (AAP) aus dem vergangenen Jahr Personen, die häufig sogenannte Freizeitdrogen wie Cannabis konsumieren, ein deutlich erhöhtes Parodontitis-Risiko auf. Dr. Dr. Frank Wohl, Präsident der BLZK, sagt: „Das von der Ampelregierung auf den Weg gebrachte Cannabisgesetz setzt in der Gesundheitspolitik nicht nur einen völlig falschen Schwerpunkt, sondern ist auch gesundheitsgefährdend. Studien haben eindeutig gezeigt, dass Cannabis sowohl der Allgemeingesundheit und vor allem auch der Mundgesundheit großen Schaden zufügen kann. Die Konsequenz aus der Umsetzung des Gesetzes ist: Förderung von Krankheit, nicht von Gesundheit! Aus der Sicht der vorbeugenden Medizin wäre das eine Katastrophe für die Patienten. Die BLZK hat daher in einem Schreiben an die bayerische Staatsregierung deutlich gemacht, dass wir eine Anrufung des Vermittlungsausschusses bei der Abstimmung des Cannabisgesetzes ausdrücklich begrüßen würden.“ Der langjährige Vorsitzende der Gesellschaft für Präventive Zahnheilkunde (GPZ) und wissenschaftliche Leiter des Bayerischen Zahnärztetages, Prof. Dr. Johannes Einwag, ergänzt: „Prävention bedeutet, Risiken für die Gesundheit zu reduzieren sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der Erkrankung zu fördern. Die Gesundheitspolitik der Bundesregierung bewirkt genau das Gegenteil: Durch die Legalisierung von Cannabis werden Risiken gefördert und durch das Finanzstabilisierungsgesetz werden Therapie- und Nachsorgemöglichkeiten reduziert – für die Zahngesundheit ist diese Kombination der ‚Worst Case‘.“ Hintergrundinformation: Die durch das GKV-Stabilisierungsgesetz Ende 2022 eingeführte strikte Budgetierung zahnärztlicher Leistungen für GKV-Versicherte hat der im Jahr 2021 vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) neu eingeführten modernen, präventionsorientierten Parodontitistherapie faktisch die finanzielle Grundlage entzogen. Wenn zukünftig durch die Legalisierung des Cannabiskonsums die Prävalenz von Parodontalerkrankungen steigt, hätte dies unter Public-Health-Gesichtspunkten verheerende Effekte, da die „Volkskrankheit“ Parodontitis ihrerseits wieder großen Einfluss auf die allgemeine Gesundheit von Patienten nimmt (z.B. auf das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Schlaganfall oder Diabetes).

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