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Was tun bei Legionellen in der Zahnarztpraxis?

Was tun bei Legionellen in der Zahnarztpraxis?

Fachartikel , Praxisteam

Prophylaxe & Dentalhygiene

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Ein Patient infiziert sich mit Legionellen oder Pseudomonaden in der Zahnarztpraxis. Und plötzlich drohen rechtliche Konsequenzen. Um dem effektiv vorzubeugen, muss man sich des eigenen Haftungsumfangs voll bewusst sein. Wie verhindert man Legionellen? Was tun, wenn sie doch auftreten? Wer haftet im Fall der Fälle? Hannes Heidorn, Syndikusrechtsanwalt von BLUE SAFETY, beantwortet die wichtigsten Fragen.

Stillstände oder zu wenig Durchfluss in den Trinkwasserleitungen können verheerende Probleme mit sich bringen: Wasser muss fließen, andernfalls bilden sich Biofilme und damit Brutstätten für Wasserkeime wie Legionellen und Pseudomonas aeruginosa. Treten davon zu viele im Wasser auf, werden sie zu einer Gefahr für die Gesundheit der Patienten und Patientinnen, des Teams und der behandelnden Zahnärzte. Denn Legionellen, speziell die Art Legionella pneumophila, können die Legionärskrankheit, eine schwere Form der Lungenentzündung, auslösen. Um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen, sollte das Praxisteam umfassend über die rechtlichen Ausmaße von Trinkwasserhygiene informiert sein. Doch warum sind Trinkwasserinstallationen in Zahnarztpraxen überhaupt so anfällig für mikrobielle Kontaminationen? Die Trinkwasserqualität ist in Deutschland grundsätzlich sehr gut. Das Trinkwasser der Stadtwerke ist generell aber nie steril, sondern nur sehr keimarm. Daher verweist auch das Robert Koch-Institut bereits darauf, dass eine Verunreinigung und Keimbelastung des Wassers in Zahnarztpraxen auch dann auftreten kann, wenn das eingespeiste Wasser die Vorgaben der Trinkwasserverordnung erfüllt.

Gefahren durch Stillstandzeit oder Baumaßnahme

Aber: Das Wachstum von Legionellen wird durch ein entsprechendes Nährstoffangebot, zum Beispiel einen Biofilm in Wasserleitungen oder Sedimente wie Rost und Kesselstein begünstigt. Die Zahnarztpraxis stellt dabei eine besondere Herausforderung dar. In den Praxen haben wir eine Vielzahl von Patienten und Mitarbeiter:innen, die mit dem zum Teil fein vernebeltem Wasser in Kontakt kommen. Zum anderen haben wir teils längere Stillstandzeiten, in denen kein Wasser fließt. In die Installation eingetragene Keime können sich dann – gerade bei längeren Stillstandzeiten wie etwa im Verlauf eines Wochenendes oder bei Missachtung des vorgeschriebenen Hygieneplans – vermehren. Des Weiteren kann eine erhöhte Keimanzahl auch durch eine retrograde Kontamination der Hausinstallation oder die Einbringung von außen etwa durch Baumaßnahmen entstehen.

Rechtliche Folgen bei Legionellen in der Zahnarztpraxis

Zusammenfassend muss man festhalten: Insbesondere zahnmedizinische Einrichtungen können Biofilmen und damit Wasserkeimen besonders ideale Lebensbedingungen bieten. Niedrige Durchflussraten, häufige Stagnationen sowie bauliche und materielle Gegebenheiten können ein Grund dafür sein, dass sich Bakterien wie Legionellen und Co. hier äußerst wohlfühlen und entsprechend verbreiten. Dies alles kann zu einer echten Bedrohung für den infektiologischen Risikobereich Zahnarztpraxis werden. Unabhängig von der Herkunft der Keime sind die Konsequenzen einer Kontamination mitunter fatal. „Infiziert sich ein:e Patient:in oder Mitarbeiter:in beispielsweise mit Legionellen, haftet je nach Situation der:die Betreiber:in der Trinkwasseranlage. Das kann Mieter:in, Vermieter:in oder Eigentümer:in der Räumlichkeiten und somit der zahnmedizinischen Einrichtung sein“, erklärt Hannes Heidorn. „Dann besteht das Risiko einer strafrechtlichen Verfolgung wegen fahrlässiger Körperverletzung bzw. Tötung nach §§229, 222 StGB.“ Sowohl Geschädigte als auch gegebenenfalls Erben können dann Ansprüche auf Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Darüber hinaus droht seitens der Behörde die vorübergehende Stilllegung der Behandlungseinheiten, bis das Problem mit dem Trinkwasser nachweislich gelöst ist. Damit sind massive Umsatzeinbußen für die Praxis vorprogrammiert. Denn allein die aussagekräftige Laboranalyse dauert bis zu zehn Tage. Was bleibt als Praxisbetreiber:in also zu tun, um frühzeitig vorzubeugen? Nur die penible Einhaltung von Hygienevorschriften und deren transparente Dokumentation führen zu Rechtssicherheit. Regelmäßige Wasserprobenahmen und -analysen helfen dabei, die hygienisch einwandfreie Trinkwasserqualität zu belegen oder im Zweifel eine Kontamination frühzeitig zu entdecken. Die Untersuchung auf Legionellen und andere Keime ist übrigens laut den Vorgaben der Trinkwasserverordnung Pflicht des Betreibers. Ein weiterer wertvoller Tipp: Im Falle einer Legionellenkontamination für die Beweissicherung immer den Typ der Legionellen bestimmen lassen. Sollten Sie dann in Haftung genommen werden, kann dadurch unter Umständen ein Schadensersatzanspruch ausgeschlossen werden.

Komplexes Thema, einfache Lösung

BLUE SAFETY kann Ihrer Praxis dabei helfen, sich vor einer Keimbelastung des Trinkwassers zu schützen. Wie das möglich ist, das erfährt man im Netz (https://bluesafety.com/dental/). Das Thema Trinkwasserhygiene ist durch die Vielschichtigkeit in rechtlicher wie mikrobiologischer und technischer Hinsicht äußerst komplex. Auf dem YouTube-Kanal von BLUE SAFETY gibt es weitere spannende Themen rund um die Trinkwasserhygiene.

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